ErwGr. 15

DIR_2024_3101 · zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von verwaltungsrechtlichen Sanktionen bei Verstößen

Während einer Überprüfung im Rahmen der Hafenstaatkontrolle könnten Unregelmäßigkeiten oder Informationen, die Anlass für den Verdacht einer illegalen Einleitung geben, festgestellt bzw. gewonnen werden. In diesem Fall wäre eine neuerliche Überprüfung möglicherweise weder erforderlich noch hinreichend wirksam. Die Mitgliedstaaten könnten vielmehr andere geeignete Maßnahmen ergreifen, wie etwa das Festhalten des Schiffes, die Einleitung eines Verfahrens oder das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.12.2024

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