ErwGr. 10

DIR_2024_3237 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Die nationale Kontaktstelle des Deliktsmitgliedstaats sollte automatisierte Suchen in Fahrzeugregistern durchführen dürfen, um Daten über Endnutzer von Fahrzeugen abzurufen, sofern solche Informationen vorhanden sind. Darüber hinaus sollte eine Speicherfrist für die Daten zur Identität der früheren Halter, Eigentümer und Endnutzer der Fahrzeuge festgelegt werden, um den Behörden die für die Ermittlungen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.12.2024

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