ErwGr. 3

DIR_2024_3237 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Die Erfahrungen der Durchsetzungsbehörden, die an den Ermittlungen bei die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten beteiligt sind, haben gezeigt, dass der derzeitige Wortlaut der Richtlinie (EU) 2015/413 wirksame Ermittlungen bei die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten, die von gebietsfremden Fahrern begangen werden, und die Durchsetzung von Geldstrafen und Geldbußen nicht im gewünschten Umfang erleichtert. Dies führt zu einer weitgehenden Straflosigkeit gebietsfremder Fahrer und vermindert die Straßenverkehrssicherheit in der Union. Darüber hinaus werden die Grundrechte und die Verfahrensrechte gebietsfremder Fahrer bei grenzüberschreitenden Ermittlungen nicht immer gewahrt, insbesondere aufgrund mangelnder Transparenz bei der Festsetzung der Höhe der Geldstrafen und Geldbußen und bei den Rechtsbehelfsverfahren. Ziel dieser Richtlinie ist es daher, die Wirksamkeit der Ermittlungen bei die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten zu verbessern, die mit Fahrzeugen begangen wurden, die in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen sind als dem, in dem das Delikt begangen wurde (im Folgenden „Deliktsmitgliedstaat“). Dies würde dazu beitragen, das Ziel der Union zu erreichen, die Zahl der Todesopfer bei allen Verkehrsträgern zu senken und bis 2050 auf nahezu null zu bringen, und den Schutz der Grund- und Verfahrensrechte gebietsfremder Fahrer stärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.12.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 3 DIR_2024_3237 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 3 DIR_2024_3237 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.