Nach der Energiekrise von 2022 und den höheren und häufigeren Nachschussforderungen und der extremen Volatilität, die daraus resultierten, ist eine umfassende Bewertung der Angemessenheit des Gesamtrahmens für Märkte für Warenderivate, Märkte für Emissionszertifikate und Märkte für Derivate von Emissionszertifikaten erforderlich. Eine solche Bewertung sollte einen strategischen Schwerpunkt haben und die Liquidität und das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte für Warenderivate, Emissionszertifikate und Derivate von Emissionszertifikaten in der Union berücksichtigen, um sicherzustellen, dass der Rahmen für diese Märkte seinen Zweck erfüllt und somit die Energiewende begünstigt und die Ernährungssicherheit und die Fähigkeit der Märkte, externen Schocks standzuhalten, sicherstellt. Die Kommission sollte bei ihrer Analyse auch berücksichtigen, dass die Warenderivatemärkte maßgeblich dazu beitragen, dass die Marktteilnehmer die sich aus ihren geschäftlichen Tätigkeiten ergebenden Risiken angemessen steuern können, und dass es überaus wichtig ist, die richtigen Parameter festzulegen, damit die Union über wettbewerbsfähige, liquide Warenderivatemärkte verfügt, mit denen die offene strategische Autonomie der Union und die Verwirklichung des europäischen Grünen Deals sichergestellt werden. Im Hinblick auf diese Ziele sollte die Kommission erstens bewerten, ob die Regelungen für die Positionslimits und die Positionsmanagementkontrollen zur Verhinderung von Marktmissbrauch und zur Förderung geordneter Preisbildungs- und Abrechnungsbedingungen beigetragen haben. Im Rahmen dieser Bewertung sollte auch ermittelt werden, inwieweit sich in der Union im Entstehen begriffene Märkte für Energiederivate entwickeln konnten.
Zweitens sollte die Kommission die Kriterien für die Festlegung, ab wann eine Tätigkeit als Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit auf Gruppenebene anzusehen ist, bewerten und dabei die Gesamtliquidität und das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte für Warenderivate, für Emissionszertifikate und für Derivate von Emissionszertifikaten berücksichtigen. Energieunternehmen übernehmen zunehmend die Rolle von Market-Makern auf den Märkten für Energiederivate. Daher sollte die Kommission die Gesamtauswirkungen der Ausnahme für Nebentätigkeiten berücksichtigen und hierfür nicht nur die Zulassung, sondern auch die Auswirkungen der Aufsichtsanforderungen gemäß der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) und der Pflichten bezüglich Clearing, Einschuss und Besicherung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) prüfen. Drittens sollte die Kommission prüfen, inwieweit die Daten zu Geschäften auf Märkten für Warenderivate oder für Derivate von Emissionszertifikaten in einer einheitlichen Erhebungsstelle erfasst und in den Verordnungen (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der Anzahl der Datenfelder, des Formats, der Übermittlungstechnologien, der technischen Bestätigungsverfahren und der Datenempfänger harmonisiert werden könnten. Die einheitliche Erhebungsstelle könnte der Bereitsteller konsolidierter Datenticker für Derivate sein. Die Kommission sollte bewerten, welche Daten zu Geschäften für die Öffentlichkeit relevant wären und wie diese Daten am besten verbreitet werden könnten.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.03.2024
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