ErwGr. 15

DIR_2024_790 · zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente

Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, die von der ESMA ausgearbeiteten technischen Regulierungsstandards in Bezug auf Folgendes zu erlassen: die Kriterien, die bei der Festlegung und Bewertung der Wirksamkeit der Grundsätze der Auftragsausführung zu berücksichtigen sind; die Grundsätze, die geregelte Märkte bei der Festlegung ihrer Mechanismen zur Einstellung oder Beschränkung des Handels zu berücksichtigen haben, und die Informationen, die geregelte Märkte über die Umstände, die zu einer Einstellung oder Beschränkung des Handels führen, offenlegen müssen, einschließlich der Parameter für die Einstellung des Handels, die die geregelten Märkte den zuständigen Behörden melden müssen. Die Kommission sollte diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards mittels delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und im Einklang mit den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.03.2024

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