ErwGr. 2

DIR_2024_790 · zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente

Die Kommission bekräftigte in ihrer Mitteilung vom 19. Januar 2021 mit dem Titel „Das europäische Wirtschafts- und Finanzsystem: Mehr Offenheit, Stärke und Resilienz“ ihre Absicht, im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (2) und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) den Rahmen für die Transparenz an den Wertpapiermärkten zu verbessern, zu vereinfachen und weiter zu harmonisieren. Im Rahmen der Anstrengungen zur Stärkung der internationalen Rolle des Euro kündigt die Kommission ferner an, dass die Gestaltung und Einführung eines konsolidierten Datentickers, insbesondere für Emissionen von Unternehmensanleihen, Bestandteil einer solchen Reform sein würde, um den Sekundärhandel mit auf Euro lautenden Schuldtiteln zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.03.2024

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