ErwGr. 13

DIR_2024_825 · zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen

Zusätzliche Anforderungen an Umweltaussagen müssen in spezifischen Rechtsakten der Union festgelegt werden. Diese neuen Anforderungen tragen zum Ziel der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 über den europäischen Grünen Deal bei, die Käufer in die Lage zu versetzen, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen, und das Risiko der Grünfärberei durch zuverlässige, vergleichbare und überprüfbare Informationen zu verringern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.03.2024

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