ErwGr. 38

DIR_2024_825 · zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen

Wenn ein auf elektronischem Wege geschlossener Fernabsatzvertrag den Verbraucher zur Zahlung verpflichtet, sollte der Unternehmer den Verbraucher darüber hinaus klar und in hervorgehobener Weise und unmittelbar bevor der Verbraucher eine Bestellung tätigt auf die harmonisierte Kennzeichnung — immer wenn sie zur Verfügung gestellt wird — hinweisen, um sicherzustellen, dass der Verbraucher diese Informationen berücksichtigen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.03.2024

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