ErwGr. 16

DIR_2024_869 · zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/24/EG des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate

Vergleichbare unionsweite Daten über arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme aufgrund einer Exposition gegenüber Blei und seinen anorganischen Verbindungen fehlen häufig oder sind unzuverlässig oder unzureichend. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten weiterhin Daten erheben, insbesondere über Beschäftigte mit historischer Belastung gegenüber Blei und seinen anorganischen Verbindungen und weibliche Arbeitnehmer im gebärfähigen Alter. Die Kommission ist am besten in der Lage, diese Bemühungen zu unterstützen, indem sie technische Hilfe bei der Erhebung koordinierter Daten aus den Mitgliedstaaten leistet. Diese Daten könnten für die Bewertung der Kommission gemäß Artikel 17a Absatz 4 der Richtlinie 89/391/EWG verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.04.2024

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