ErwGr. 2

DIR_2024_927 · zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds

Solide Regeln für Übertragungen, die Gleichbehandlung der Verwahrstellen, eine kohärente aufsichtliche Berichterstattung, insbesondere durch die Beseitigung von Überschneidungen und überflüssigen Anforderungen, und ein harmonisierter Ansatz für den Einsatz von Liquiditätsmanagement-Instrumenten sind für die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (im Folgenden „OGAW“) ebenfalls erforderlich. Daher ist es auch angebracht, die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zu ändern, die Vorschriften für die Zulassung und den Betrieb von OGAW und deren Verwaltungsgesellschaften in den Bereichen Übertragung, Verwahrung von Vermögenswerten, aufsichtliche Berichterstattung und Liquiditätsrisikomanagement enthält.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.04.2024

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