Art. 98 – Sicherungssysteme für Versicherungen

DIR_2025_1 · zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129

Bis zum 29. Januar 2027 legt die Kommission nach Konsultation der EIOPA dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, in dem die Angemessenheit gemeinsamer Mindeststandards für Sicherungssysteme für Versicherungen in der Union bewertet wird. Der Bericht enthält mindestens
a)eine Bewertung des aktuellen Stands der Sicherungssysteme für Versicherungen in den Mitgliedstaaten (Abdeckungsniveau, Art der abgedeckten Versicherungen, Auslöser);
b)eine Analyse der politischen Optionen, einschließlich der verschiedenen Möglichkeiten, wie die Sicherungssysteme für Versicherungen für die Fortführung oder Liquidierung von Versicherungspolicen genutzt werden können, wobei den Unterschieden zwischen den Versicherungsprodukten verschiedener Mitgliedstaaten gebührend Rechnung zu tragen ist;
c)eine Bewertung der Notwendigkeit, erforderlichen Maßnahmen einzuführen, die zur Einführung einer Mindestgrundlage für Sicherungssysteme für Versicherungen in der gesamten Union notwendig sind, und diese gegebenenfalls darzulegen.
Der Bericht wird erforderlichenfalls von einem Gesetzgebungsvorschlag begleitet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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