ErwGr. 10

DIR_2025_1 · zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129

Durch die Überarbeitung der Richtlinie 2009/138/EG und insbesondere die Einführung risikosensiblerer Kapitalanforderungen, einer verstärkten Aufsicht, einer verbesserten Liquiditätsüberwachung und besserer makroprudenzieller Politikinstrumente sollten die Wahrscheinlichkeit von Ausfällen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen weiter verringert und die Resilienz dieser Unternehmen gegenüber wirtschaftlichen Stresssituationen – verursacht durch systemische Störungen oder durch unternehmensspezifische Umstände – erhöht werden. Nichtsdestoweniger können finanzielle Notlagen trotz des Bestehens eines soliden und robusten Aufsichtsrahmens nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Mitgliedstaaten sollten daher vorbereitet sein und über angemessene Sanierungs- und Abwicklungsinstrumente verfügen, um sowohl Systemkrisen als auch Ausfälle einzelner Unternehmen zu bewältigen. Diese Instrumente sollten auch Mechanismen umfassen, die den Behörden eine effektive Handhabung ausfallender oder wahrscheinlich ausfallender Unternehmen ermöglichen. Bei der Nutzung dieser Instrumente und bei der Ausübung dieser Befugnisse sollten die Umstände des Ausfalls berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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