ErwGr. 30

DIR_2025_1 · zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129

Die Durchführung der in einem präventiven Sanierungsplan oder einem Abwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen könnte Auswirkungen auf das Personal von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen haben. Diese Pläne sollten daher, soweit zweckmäßig, Verfahren zur Information und Konsultation der Arbeitnehmervertreter während des gesamten Sanierungs- und Abwicklungsverfahrens umfassen. Im Rahmen dieser Verfahren sollten Tarifverträge, sonstige Vereinbarungen der Sozialpartner sowie nationale und Unionsrechtsvorschriften über die Einbeziehung von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern in die Verfahren zur Umstrukturierung von Unternehmen berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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