ErwGr. 53

DIR_2025_1 · zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129

Das Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sollte es den Behörden ermöglichen, Vermögenswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten eines in Abwicklung befindlichen Unternehmens zu deren Beseitigung, Verwaltung oder Abwicklung auf eine gesonderte Vermögensverwaltungsgesellschaft zu übertragen. Zur Verhinderung eines ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteils für das ausfallende Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen sollte das Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, dessen Hauptzweck darin besteht, eine Bestandsübertragung zu erleichtern, nur in Verbindung mit anderen Instrumenten eingesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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