ErwGr. 27

DIR_2025_1788 · über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen

Um die Erhebung von Daten für die Wahlen zum Europäischen Parlament zu verbessern, ist es erforderlich, die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten regelmäßig zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten. Die Kommission unterstützt diese Überwachung und Berichterstattung, indem sie u. a. rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der Wahlen zum Europäischen Parlament den Mitgliedstaaten einen Fragebogen zur Teilnahme von Unionsbürgern an den Wahlen übermittelt. Dieser Fragebogen wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Europäische Netzwerks für die Zusammenarbeit bei Wahlen erstellt. Parallel dazu sollte die Kommission die Anwendung dieser Richtlinie bewerten und nach jeder Wahl zum Europäischen Parlament dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht mit den Ergebnissen dieser Bewertung vorlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.09.2025

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