ErwGr. 31

DIR_2025_1788 · über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen

Die Mitgliedstaaten haben sich durch die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Union durch den Abschluss dieses Übereinkommens durch den Beschluss des 2010/48/EG des Rates (7) verpflichtet, die Einhaltung des Übereinkommens sicherzustellen. Um eine inklusive und gleichberechtigte Wahlbeteiligung für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, sollten die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, unter Berücksichtigung der Belange von Bürgern mit Behinderungen und älteren Bürgern festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.09.2025

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