ErwGr. 12

DIR_2025_1892 · zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäische Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der Ernährungssicherheit haben festgestellt, dass mit Verpackungen zur Verringerung von Lebensmittelabfällen und zur Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung und -sicherheit beigetragen wird. In diesem Zusammenhang ist es daher angezeigt, dass die Mitgliedstaaten technologische Lösungen, die zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen beitragen, wie etwa aktive Verpackungen zur Verlängerung der Haltbarkeitsdauer oder zur Erhaltung oder Verbesserung des Zustands verpackter Lebensmittel insbesondere während der Beförderung und der Lagerung, sowie benutzerfreundliche Instrumente, die der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) entsprechen, anregen und fördern, und somit dazu beitragen, dass Lebensmittel, die noch unbedenklich verzehrt werden können, nicht unnötig entsorgt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2025

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