ErwGr. 13

DIR_2025_1892 · zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

Angesichts des damit verbundenen Potenzials zur Verringerung von Lebensmittelabfällen sollten die Mitgliedstaaten innovative und technologische Lösungen unterstützen, die die Haltbarkeitsdauer eines Lebensmittels genau angeben, die die Lebensmittelsicherheit gewährleisten und die — im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 — klare und für den Verbraucher einfach verständliche Informationen bereitstellen, einschließlich der Angabe eines „Mindesthaltbarkeitsdatums“ oder „Verbrauchsdatums“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2025

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