ErwGr. 53

DIR_2025_1892 · zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

Auf Unionsebene sollte die Detailgenauigkeit der Informationen über die kommunale Bewirtschaftung von Post-Consumer-Textilien verbessert werden, um die Wiederverwendung von Produkten, einschließlich der Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Textilien, wirksamer zu überwachen, und dies auch im Hinblick auf die mögliche Festlegung künftiger Leistungsziele. Daten zur Wiederverwendung und zur Vorbereitung zur Wiederverwendung stellen wichtige Datenströme für die Überwachung der Entkopplung des Abfallaufkommens vom Wirtschaftswachstum und den Übergang zu einer nachhaltigen, inklusiven und kreislauforientierten Wirtschaft dar. Diese Datenströme sollten daher von der Europäischen Umweltagentur verwaltet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2025

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