Art. 30 – Aufhebung

DIR_2025_2205 · über den Führerschein, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission

(1)Die Richtlinie 2006/126/EG wird mit Wirkung vom 26. November 2029 aufgehoben, mit Ausnahme von Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe c, der mit Wirkung vom 26. November 2027 aufgehoben wird. Bezugnahmen auf die Richtlinie 2006/126/EWG gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang VII der vorliegenden Richtlinie zu lesen.
(2)Die Verordnung (EG) Nr. 383/2012 wird mit Wirkung vom 26. November 2029 aufgehoben. Bezugnahmen auf die Verordnung (EU) Nr. 383/2012 gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VII zu lesen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2025

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