ErwGr. 13

DIR_2025_2205 · über den Führerschein, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission

Die Mitgliedstaaten sind dafür zuständig, ihre eigenen nationalen Vorschriften festzulegen, nach denen eine Gebühr für die Ausstellung eines Führerscheins zu entrichten ist. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch gebührend darauf achten, dass die freie Wahl der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Formate des Führerscheins nicht dadurch beeinflusst wird, dass unverhältnismäßige Verwaltungsgebühren eingeführt werden, die ein Format gegenüber dem anderen in unangemessener Weise bevorzugen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2025

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