DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz
Bei der Konzeption der Stichprobenerhebung für die Bodenüberwachung werden die Mitgliedstaaten ihre Bodenbezirke und Bodeneinheiten berücksichtigen müssen. Um ein ausreichendes Maß an Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, sollte auf Unionsebene eine Reihe von Mindestkriterien für die Bestimmung von Bodeneinheiten festgelegt werden, wobei zumindest der Bodentyp und die Landnutzung zu berücksichtigen sind. Zu diesem Zweck könnte die von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) veröffentlichte Bodenregionenkarte der Europäischen Union und ihrer Nachbarstaaten im Maßstab 1:5 000 000 verwendet werden. Diese Karte basiert auf Bodentypen im Sinne der World Reference Base for Soil Resources, koordiniert von der Internationalen Vereinigung der Bodenwissenschaften, sowie auf vollständig vergleichbaren und harmonisierten Basisdaten auf kontinentaler Ebene wie Klima, Topografie, Relief, Geologie und Vegetation. Was die Landnutzung betrifft, dienen die Kategorien im Sinne der Verordnung (EU) 2018/841 und der Leitlinien des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) als harmonisierte Grundlage für die Berichterstattung über die Landnutzung. Daher sollten die Mitgliedstaaten bei der Abgrenzung der Bodeneinheiten zumindest die Bodenbezirke sowie die Bodenregionen und die Landnutzungskategorien berücksichtigen. Aufgrund der räumlichen Variabilität der Bodeneigenschaften und der Landnutzung kann eine Bodeneinheit aus nicht angrenzenden Gebieten bestehen. Außerdem können bei der Abgrenzung der Bodeneinheiten klimatische und ökologische Bedingungen berücksichtigt werden. Sofern verfügbar, könnten detailliertere oder aktualisierte Informationen auf Unionsebene, auf nationaler Ebene oder auf subnationaler Ebene verwendet werden. Bei der Festlegung ihrer Bodeneinheiten können die Mitgliedstaaten auf zusätzliche verfügbare Daten über Klima, Umweltzonen oder Flusseinzugsgebiete zurückgreifen. In diesem Zusammenhang ist der Alterra-Bericht 2281 mit dem Titel „Descriptions of the European Environmental Zones and Stratas“ (Beschreibungen der europäischen Umweltzonen und -schichten) vom Januar 2012 besonders relevant, da er Datensätze zur allgemeinen Einstufung der Umweltschichtung in Europa enthält, die zu Umweltzonen aggregiert werden und für die Festlegung von Bodeneinheiten durch die Mitgliedstaaten verwendet werden können.
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