Unter den Aspekten des Flächenverbrauchs ist das Wachstum von Siedlungsgebieten ein Vorgang, der oft vom Bedarf der wirtschaftlichen Entwicklung bestimmt ist, was eine Landnutzungsänderung von natürlichen und naturnahen Gebieten (einschließlich geschützter Wälder, natürlicher Grünlandflächen, Torfmoore, land- und forstwirtschaftlicher Flächen, Gärten und Parks) zu Siedlungsgebieten, z. B. im Rahmen der Stadtentwicklung, mit sich bringt. Siedlungsgebiete, wie in der Verordnung (EU) 2018/841 beschrieben, umfassen alle erschlossenen Flächen, d. h. Wohn-, Verkehrs-, Gewerbe- und Produktionsinfrastruktur jeglicher Größe, sofern sie nicht bereits unter anderen Landnutzungskategorien erfasst sind. Zu den Siedlungsgebieten gehören auch Böden, krautige mehrjährige Vegetation wie etwa Rasen und Gartenpflanzen, ebenso Bäume in ländlichen Siedlungen, in Hausgärten und in städtischen Gebieten. Insbesondere wirkt sich der Flächenverbrauch, der durch die Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Siedlungsgebiete entsteht, häufig auf die Funktion des Bodens in Bezug auf die Nahrungsmittelversorgung aus. Derartige Änderungen der Landnutzung sind häufig eine Vorstufe zu einigen anderen Aspekten des Flächenverbrauchs, insbesondere der Bodenversiegelung, und es ist wichtig, derartige Änderungen zu überwachen, um zumindest einen Teil des Vorgangs der Bodenversiegelung vorherzusehen. Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass Siedlungen nicht immer vollständig versiegelt sind. Im Gegenteil weist ein erheblicher Teil städtischer Gebiete nach wie vor eine große Anzahl an Böden auf, die nicht versiegelt sind, und in einigen städtischen Gebieten beträgt dieser Anteil mehr als 50 % ihrer Fläche. Dieser Indikator, der allein auf diese Art des Flächenverbrauchs abstellt, reicht daher nicht aus, um das Problem des Flächenverbrauchs vollständig zu überwachen, da er nicht zwischen versiegelten Böden und unversiegelten Böden unterscheidet und die Grünflächen innerhalb von Siedlungsgebieten nicht erkennbar macht, was ihre Überwachung und nachhaltige Bewirtschaftung erschwert.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025
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