ErwGr. 40

DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

Bodenversiegelung und Bodenabtrag als Teil des Bodendenaturierungsaspekts des Flächenverbrauchs unterscheiden sich vom Siedlungswachstum, da sie nicht notwendigerweise eine Landnutzungsänderung darstellen, sondern auf eine konkrete und messbare Änderung der Bodenbedeckung und der Bodenmerkmale abstellen. Bodenversiegelung und Bodenabtrag können zu einem — oft unwiderruflichen — Verlust der Fähigkeit der Böden führen, lebenswichtige Ökosystemleistungen zu erbringen, wie die Bereitstellung von Lebensmitteln und Biomasse, Wasser- und Nährstoffkreislauf, einer Grundlage für biologische Vielfalt, oder Kohlenstoffspeicherung. Durch versiegelte Böden werden menschliche Siedlungen auch höheren Hochwasserspitzen und intensiveren Wärmeinseleffekten ausgesetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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