ErwGr. 71

DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

Bodenuntersuchungen, Risikobewertungen oder Risikoverringerungsmaßnahmen, die vor dem 16. Dezember 2025 an potenziell kontaminierten Standorten oder kontaminierten Standorten durchgeführt wurden und den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, sollten als geeignet angesehen werden, um die Anforderungen dieser Richtlinie für diese Standorte zu erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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