ErwGr. 12

DIR_2025_2482 · zur Änderung der Richtlinie 2005/44/EG über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft

Um einheitliche Bedingungen für die Einführung der europäischen RIS-Umgebung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Schaffung des Rahmens für die Entwicklung und Funktionsweise der europäischen RIS-Umgebung übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) ausgeübt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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