ErwGr. 11

DIR_2025_2647 · zur Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2015/2302, (EU) 2019/2161 und (EU) 2020/1828 nach der Einstellung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten zwischen einem Anbieter einer Online-Plattform und einem Nutzer der Dienste dieses Anbieters in Bezug auf Tätigkeiten dieses Anbieters zur Moderation rechtswidriger oder schädlicher Inhalte auf seiner Plattform gilt Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates (17) hinsichtlich der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten vorbehaltlich des Artikels 2 Absatz 4 der genannten Verordnung, da Artikel 21 der genannten Verordnung ausführlichere Vorschriften im Zusammenhang mit solchen Streitigkeiten enthält.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.12.2025

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