ErwGr. 14

DIR_2025_2647 · zur Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2015/2302, (EU) 2019/2161 und (EU) 2020/1828 nach der Einstellung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung

Die Mitgliedstaaten sollten über Maßnahmen verfügen, mit denen die Beteiligung von Unternehmern und Verbrauchern an AS-Verfahren gefördert wird. Dies könnten Maßnahmen finanzieller und nicht finanzieller Art sein. Maßnahmen nicht finanzieller Art könnten Informationskampagnen oder Teilnahmebescheinigungen umfassen. Maßnahmen finanzieller Art könnten beispielsweise darin bestehen, dass vorschriftsmäßig handelnden Unternehmern Vorzugsgebühren oder eine Vorzugsbehandlung gewährt wird, Verbraucher und Unternehmer kostenlos teilnehmen, die Kosten für eine bestimmte Anzahl von AS-Verfahren zur Förderung der Vertrautheit mit ihren Vorteilen erstattet werden, Schulungsprogramme für Arbeitnehmer bereitgestellt werden und die Einrichtung branchenspezifischer AS-Stellen kofinanziert wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.12.2025

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