ErwGr. 23

DIR_2025_2647 · zur Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2015/2302, (EU) 2019/2161 und (EU) 2020/1828 nach der Einstellung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung

Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass AS-Stellen die Befassung mit Streitigkeiten nicht ablehnen, wenn Unternehmer unverhältnismäßige Regeln in ihre internen Beschwerdemanagementsysteme aufgenommen haben, die befolgt werden müssen, bevor eine Beschwerde einer AS-Stelle vorgelegt werden kann. So sind in bestimmten Marktsektoren einige Verbraucher übermäßig belastet, weil sie beispielsweise beim Beschwerdeverfahren mehrere verpflichtende Schritte durchlaufen müssen oder verpflichtet sind, nachzuweisen, dass sie sich an einen bestimmten Teil des Kundendienstes des Unternehmens gewandt haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.12.2025

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