Art. 17 – Standard-Erstattungssystem

DIR_2025_50 · über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern

(1)Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Standard-Erstattungssystem besteht und anwendbar ist, wenn Anträge auf Entlastung, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, von dem System der Entlastung an der Quelle gemäß Artikel 13 oder dem Schnellerstattungssystem gemäß Artikel 14 ausgeschlossen sind.
(2)Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Maßnahmen, um vorzuschreiben, dass diejenigen, die Anspruch auf die Entlastung haben, oder ihr Bevollmächtigter, der die Erstattung der überschüssigen Quellensteuer auf solche Dividenden beantragt, in Fällen, in denen Artikel 13 oder Artikel 14 nicht auf Dividenden Anwendung finden, weil die in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen nicht erfüllt sind, mindestens die gemäß Anhang II Abschnitt E erforderlichen Informationen vorlegen, es sei denn, diese Informationen wurden bereits gemäß Artikel 10 übermittelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.01.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 17 DIR_2025_50 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 17 DIR_2025_50 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.