ErwGr. 27

DIR_2025_50 · über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern

Zur Gewährleistung der Wirksamkeit der anwendbaren Vorschriften sollten die Mitgliedstaaten Vorschriften über Sanktionen im Falle von Verstößen gegen gemäß dieser Richtlinie erlassene nationale Vorschriften festlegen. Solche Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.01.2025

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