ErwGr. 28

DIR_2025_516 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter

Um die Neutralität der Mehrwertsteuer zu wahren, sollten Plattformen nicht als „fiktiver Dienstleistungserbringer“ gelten und daher keine Mehrwertsteuer erheben, wenn zugrunde liegende Dienstleistungserbringer eine Identifikationsnummer für Mehrwertsteuerzwecke angeben und erklären, dass sie die Mehrwertsteuer erheben werden, die ansonsten vom fiktiven Dienstleistungserbringer geschuldet würde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.03.2025

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