ErwGr. 39

DIR_2026_1021 · zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates

Unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Demokratie von entscheidender Bedeutung und spielen eine Schlüsselrolle bei der Wahrung der gemeinsamen Werte, auf die sich die Union gründet. Sie fungieren als wesentliche Kontrollinstanzen, weisen auf Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit hin, tragen dazu bei, die Machthabenden zur Rechenschaft zu ziehen, und gewährleisten die Achtung der Grundrechte. Die Mitgliedstaaten sollten die Beteiligung der Zivilgesellschaft an Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung fördern, sofern angebracht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.05.2026

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