ErwGr. 15

DIR_2026_192 · zur Änderung von Anhang II Anlage A der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug in Bezug auf Cobalt

In Szenario 4 wird Cobalt in 3D-Stiften, Materialien für Spielzeugdrucker und bedrucktem Spielzeug verwendet. Der SCHEER war der Auffassung, dass der Exposition durch Inhalation aufgrund der sich abzeichnenden Verwendung von cobalthaltigen Materialien in 3D-Stiften und 3D-Druckern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Laut SCHEER-Stellungnahme sollten cobalthaltige Materialien daher für den 3D-Druck vermieden werden. Somit kann keine sichere Verwendung für cobalthaltige Materialien in 3D-Stiften und 3D-Druckern festgestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.01.2026

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