ErwGr. 15

DIR_2026_288 · zur Änderung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter Düngematerialien aus Dung

Die Mitgliedstaaten sollten daher die Auswirkungen der Zulassung der Verwendung von RENURE-Düngemitteln in einer Menge, die 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr überschreitet, auf den Gesamttierbestand und die Dungerzeugung genau überwachen. Wenn der Stickstoffgehalt der gesamten jährlichen Dungerzeugung je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche in dem Mitgliedstaat insgesamt oder in den NUTS-2-Regionen, in denen das Ausbringen von RENURE-Düngemitteln zugelassen ist, den Wert von 170 kg Stickstoff pro Hektar überschreitet oder zu überschreiten droht, sollten die Mitgliedstaaten eine Erhöhung des Stickstoffgehalts in diesen Regionen verhindern, um sicherzustellen, dass es nicht zu weiteren unbeabsichtigten negativen Umweltauswirkungen kommt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.02.2026

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