Art. 29f – Bericht über technologische Lösungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

DIR_2026_470 · zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 19. März 2028 einen Bericht über technologische Lösungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, der Initiativen umfasst, die es Unternehmen ermöglichen, Daten auf sichere, nahtlose und automatisierte Weise zu erheben, zu verarbeiten und weiterzugeben.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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