ErwGr. 1

DIR_2026_470 · zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 11. Februar 2025 mit dem Titel „Ein einfacheres und schnelleres Europa: Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung“ ihre Vorstellungen von einer Agenda für Umsetzung und Vereinfachung dargelegt, die für die Menschen und Unternehmen vor Ort rasche und sichtbare Verbesserungen mit sich bringt. Dies erfordert mehr als eine Politik der kleinen Schritte; die Union muss vielmehr entschlossen handeln, um das gesetzte Ziel zu erreichen. Die Kommission, das Europäische Parlament, der Rat, die Behörden der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen und die Interessenträger müssen zusammenarbeiten, um die Union, die nationalen und die regionalen Vorschriften zu straffen und zu vereinfachen und die politischen Strategien wirksamer umzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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