ErwGr. 2

DIR_2026_470 · zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen

Angesichts der erklärten Absicht der Kommission, den Berichtsaufwand zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, sollten die Richtlinien 2006/43/EG (3), 2013/34/EU (4), (EU) 2022/2464 (5) und (EU) 2024/1760 (6) des Europäischen Parlaments und des Rates geändert und sollte gleichzeitig an den Zielsetzungen in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (im Folgenden „europäischer Grüner Deal“) und in der Mitteilung der Kommission vom 8. März 2018 mit dem Titel „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ (im Folgenden „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“) festgehalten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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