ErwGr. 13

DIR_2026_706 · zur Änderung der Richtlinie 2014/32/EU im Hinblick auf Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Druckgaszapfsäulen sowie Elektrizitäts- und Gaszähler und Messgeräte für thermische Energie

Damit den Herstellern ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Produkte an die wesentlichen Anforderungen gemäß den Anhängen dieser Richtlinie eingeräumt wird, ist es notwendig, eine angemessene Übergangsregelung vorzusehen, die die Marktbereitstellung und die Inbetriebnahme von Messgeräten ermöglicht, für die nationale Bescheinigungen ausgestellt wurden oder für die vor dem Zeitpunkt der Anwendbarkeit der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie eine Bescheinigung gemäß der Richtlinie 2014/32/EU ausgestellt wurde und die ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Richtlinie in den Geltungsbereich der Richtlinie 2014/32/EU fallen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.03.2026

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