Art. 44 – Einsetzung von Gläubigerausschüssen

DIR_2026_799 · zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

(1)Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Gläubigerausschuss nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingesetzt wird, wenn dies von der Gläubigerversammlung beschlossen oder beantragt wird, oder — sofern im nationalen Recht keine Gläubigerversammlung vorgesehen ist — wenn die Gläubiger dies im Einklang mit dem nationalen Recht beantragen.
(2)Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass ein Gläubigerausschuss vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Einklang mit dem nationalen Recht eingesetzt werden kann. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass über die Zusammensetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird, wenn ein solcher eingesetzt wird.
(3)Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass kein Gläubigerausschuss eingesetzt wird, wenn sie festlegen, dass aufgrund von Umständen im Zusammenhang mit der Art und dem Umfang des Unternehmens des Schuldners die Belastungen durch seine Einsetzung den Nutzen überwögen. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass diese Umstände, zu denen die geringe wirtschaftliche Bedeutung der Insolvenzmasse, die geringe Zahl von Gläubigern, die geringe Größe des Schuldners oder die negativen Auswirkungen auf die finanzielle Situation des Schuldners aufgrund möglicher Verzögerungen bei der Einsetzung eines Gläubigerausschusses gehören können, im nationalen Recht klar festgelegt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 44 DIR_2026_799 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 44 DIR_2026_799 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.