ErwGr. 41

DIR_2026_799 · zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Die Mitgliedstaaten werden nicht daran gehindert, vorzusehen, dass ein Gericht oder eine zuständige Behörde, das bzw. die festgestellt hat, dass der Verkaufsprozess nicht wettbewerbsorientiert, transparent und fair ist oder nicht den Marktstandards entspricht, entscheiden kann, im Zuge eines im Rahmen des Pre-pack-Verfahrens eröffneten Insolvenzverfahrens eine öffentliche Auktion während der Liquidationsphase oder eine stückweise Liquidation der Vermögenswerte des Schuldners vorzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

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