ErwGr. 40

DIR_2026_799 · zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Um zu gewährleisten, dass ein Unternehmen im Rahmen des Pre-pack-Verfahrens zum besten Preis verkauft wird, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der in der Vorbereitungsphase durchgeführte Verkaufsprozesses nach hohen Standards in Bezug auf Wettbewerbsorientierung, Transparenz und Fairness durchgeführt wird. Alternativ sollten die Mitgliedstaaten vorsehen können, dass nach Eröffnung der Liquidationsphase oder nach Vorstellung des vorgeschlagenen Bestbieters eine öffentliche Auktion durchgeführt wird, um das beste Gebot auszuwählen, oder das vom Sachwalter vorgeschlagene Gebot von den Gläubigern gebilligt wird. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, zu entscheiden, ob die Billigung der Gläubiger von der Gläubigerversammlung oder vom Gläubigerausschuss erteilt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

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