ErwGr. 10

DIR_2026_804 · zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz

Bei einer Immobilientransaktion können Mittel verschiedene Konten durchlaufen, bevor die Transaktion tatsächlich abgewickelt ist. Damit Einleger, die Immobilientransaktionen durchführen, auf einheitliche Weise geschützt sind, sollte daher der Schutz zeitweilig hoher Salden sowohl für die Erlöse aus einem Verkauf einer privaten Wohnimmobilie als auch für die Mittel gelten, die binnen einer vorab festgelegten kurzen Frist für den Erwerb einer privaten Wohnimmobilie hinterlegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.04.2026

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