ErwGr. 31

DIR_2026_804 · zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz

Um einen einheitlichen Ansatz für die Anwendung präventiver Maßnahmen durch Einlagensicherungssysteme in der gesamten Union zu gewährleisten, sollte die EBA Leitlinien herausgeben, in denen Folgendes festgelegt wird: die Bedingungen, die Kreditinstituten, die von präventiven Maßnahmen profitieren, aufzuerlegen sind, die Systeme, über die die Einlagensicherungssysteme verfügen müssen, um präventive Maßnahmen angemessen auszuwählen und umzusetzen und ihre Risiken zu überwachen, sowie die Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen Abwicklungsbehörden, benannten Behörden und zuständigen Behörden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.04.2026

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