ErwGr. 51

DIR_2026_805 · zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und der Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik

Es ist notwendig, den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt im Bereich der Überwachung des Zustands von Wasserkörpern im Einklang mit den Überwachungsanforderungen gemäß Anhang V der Richtlinie 2000/60/EG zu berücksichtigen. Daher sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, Daten und Dienste aus Fernerkundungstechnologien, Erdbeobachtung, wie Copernicus-Diensten, In-situ-Sensoren und -Geräten, Online-Systemen zur Überwachung der Wasserqualität oder Bürgerwissenschaftsdaten zu nutzen, wobei die Möglichkeiten, die die künstliche Intelligenz, fortgeschrittene Datenanalyse und Datenverarbeitung eröffnen, zum Einsatz kommen. Im Einklang mit der europäischen Digitalstrategie, einschließlich ihrer Ziele für eine verstärkte Digitalisierung von öffentlichen Diensten und Unternehmen, werden die Mitgliedstaaten dazu angehalten, das Potenzial der Digitalisierung für die Wasserbewirtschaftung und insbesondere für die Überwachung der Wasserqualität zu nutzen. Es ist wichtig, die technische und wirtschaftliche Machbarkeit der Nutzung von Online-Systemen für die kontinuierliche und präzise Echtzeitüberwachung der Wasserqualität zu bewerten und — sofern erforderlich — Leitlinien für ihre Anwendung zu entwickeln. Dies könnte im Kontext der Gemeinsamen Durchführungsstrategie für die Richtlinie 2000/60/EG erfolgen, mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten bei der Digitalisierung — soweit möglich und angebracht — ihrer Verfahren zur Überwachung der Wasserqualität zu unterstützen. Mitgliedstaaten, die Maßnahmen zur Digitalisierung der Überwachungsverfahren ergriffen haben, werden ermutigt, eine Zusammenfassung dieser Maßnahmen in ihre Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete aufzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.04.2026

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