ErwGr. 17

DMA · über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)

Die Tatsache, dass ein Unternehmen einen sehr hohen Umsatz in der Union erzielt und einen zentralen Plattformdienst in mindestens drei Mitgliedstaaten bereitstellt, ist ein dringender Anhaltspunkt dafür, dass es erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt hat. Dies trifft auch zu, wenn die Marktkapitalisierung bzw. der entsprechende Marktwert eines Unternehmens, das einen zentralen Plattformdienst in mindestens drei Mitgliedstaaten bereitstellt, sehr hoch ist. Deshalb sollte davon ausgegangen werden, dass ein Unternehmen, das einen zentralen Plattformdienst bereitstellt, erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt hat, wenn es in mindestens drei Mitgliedstaaten einen zentralen Plattformdienst bereitstellt und entweder der Umsatz seiner Unternehmensgruppe in der Union mindestens einem bestimmten hohen Schwellenwert entspricht oder die Marktkapitalisierung der Gruppe mindestens einem bestimmten hohen absoluten Wert entspricht. Bei Unternehmen, die zentrale Plattformdienste bereitstellen und nichtbörsennotierten Unternehmen angehören, sollte der entsprechende Marktwert als Referenzwert herangezogen werden. Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, von ihrer Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte Gebrauch zu machen, um eine objektive Methode zur Berechnung dieses Wertes festzulegen.
Wenn ein Unternehmen über einen hohen in der Union erzielten Gruppenumsatz verfügt und den Schwellenwert für die Zahl der Nutzer zentraler Plattformdienste in der Union erreicht, ist davon auszugehen, dass es recht gut in der Lage ist, seine Nutzer zu monetarisieren. Bei einer hohen Marktkapitalisierung in Bezug auf denselben Schwellenwert für die Zahl der Nutzer in der Union ist davon auszugehen, dass es über ein verhältnismäßig hohes Potenzial verfügt, diese Nutzer in naher Zukunft zu monetarisieren. Dieses Monetarisierungspotenzial gibt wiederum grundsätzlich Aufschluss darüber, inwieweit die betreffenden Unternehmen als Zugangstor fungieren. Beide Indikatoren spiegeln zudem die finanziellen Möglichkeiten dieser Unternehmen sowie ihre Fähigkeit wider, ihren Zugang zu Finanzmärkten zur Stärkung ihrer Position einzusetzen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn dieser bessere Zugang für den Erwerb anderer Unternehmen genutzt wird, wobei sich gezeigt hat, dass diese Fähigkeit negative Auswirkungen auf die Innovationstätigkeit haben kann. Die Marktkapitalisierung kann auch die Erwartungen hinsichtlich der künftigen Position und Auswirkungen der betreffenden Unternehmen im Binnenmarkt widerspiegeln, auch wenn diese möglicherweise gerade einen relativ geringen Umsatz erzielen. Der Marktkapitalisierungswert sollte auf der durchschnittlichen Marktkapitalisierung der größten börsennotierten Unternehmen in der Union während eines geeigneten Zeitraums beruhen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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