ErwGr. 19

DMA · über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)

Zur Klärung der Frage, ob ein Unternehmen, das zentrale Plattformdienste bereitstellt, als Unternehmen mit erheblichem Einfluss auf den Binnenmarkt angesehen werden sollte, könnte hingegen eine eingehende Prüfung mehrerer die Marktkapitalisierung betreffender Faktoren erforderlich sein. Dies könnte der Fall sein, wenn die Marktkapitalisierung des Unternehmens, das zentrale Plattformdienste bereitstellt, in vorausgehenden Geschäftsjahren deutlich unter dem Schwellenwert lag und die Volatilität seiner Marktkapitalisierung während des beobachteten Zeitraums in keinem angemessenen Verhältnis zur allgemeinen Volatilität des Aktienmarkts stand oder wenn die Entwicklung seiner Marktkapitalisierung im Verhältnis zu den Markttrends im Widerspruch zu einem raschen und stetigen Anstieg stand.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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