ErwGr. 19

DORA · über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011

Angesichts der engen Verflechtungen zwischen der digitalen Resilienz und der physischen Resilienz von Finanzunternehmen ist in der vorliegenden Verordnung und in der Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) ein kohärenter Ansatz in Bezug auf die Resilienz kritischer Einrichtungen erforderlich. Da das IKT-Risikomanagement und die Meldepflichten nach der vorliegenden Verordnung der physischen Resilienz von Finanzunternehmen umfassend Rechnung tragen, sollten die in den Kapiteln III und IV der Richtlinie (EU) 2022/2557 festgelegten Verpflichtungen nicht für Finanzunternehmen gelten, die in den Anwendungsbereich der genannten Richtlinie fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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