ErwGr. 20

DORA · über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011

Anbieter von Cloud-Computing-Diensten sind eine Kategorie digitaler Infrastruktur, die unter die Richtlinie (EU) 2022/2555 fällt. Der mit dieser Verordnung geschaffene Überwachungsrahmen der Union (im Folgenden „Überwachungsrahmen“) gilt für alle kritischen IKT-Drittdienstleister, einschließlich Anbietern von Cloud-Computing-Diensten, die Finanzunternehmen IKT-Dienstleistungen bereitstellen, und sollte als Ergänzung zu der Beaufsichtigung gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 betrachtet werden. Darüber hinaus sollte der mit dieser Verordnung geschaffene Überwachungsrahmen für Anbieter von Cloud-Computing-Diensten gelten, wenn es keinen horizontalen Rahmen der Union gibt, mit dem eine Behörde für die digitale Überwachung eingerichtet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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