ErwGr. 85

DSA · über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

Um es zu ermöglichen, dass nachfolgende Risikobewertungen aufeinander aufbauen und die Entwicklung der ermittelten Risiken aufzeigen, sowie um Untersuchungen und Durchsetzungsmaßnahmen zu erleichtern, sollten Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen alle Belege für die von ihnen durchgeführten Risikobewertungen, wie etwa Informationen über deren Vorbereitung, zugrunde liegende Daten und Daten über die Tests ihrer algorithmischen Systeme, aufbewahren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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Kann ich ErwGr. 85 DSA direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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